Der Förderrechner wird derzeit an die neuen Wohnbauförderungs-Richtlinien angepasst.
Bei Fragen zur Salzburger Wohnbauförderung wenden Sie sich bitte direkt an die Wohnberatung des Landes Salzburg.
Stand: 18.12.2024
Alle Angaben sind
unverbindliche Richtwerte!
Der Förderrechner wird derzeit an die neuen Wohnbauförderungs-Richtlinien angepasst.
Bei Fragen zur Salzburger Wohnbauförderung wenden Sie sich bitte direkt an die Wohnberatung des Landes Salzburg.
Stand: 18.12.2024
z.B. Ehepartner, Kinder und weitere …
Familienbeihilfebezug, weitere Voraussetzungen
Anzahl an Personen, die über einen gültigen Behindertenpass nach dem Bundesbehindertengesetz verfügen.
Person, die nicht in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder mit einem Lebensgefährten/einer Lebensgefährtin in einer in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft eingerichteten Haushaltsgemeinschaft mit einem Kind, Wahl- oder Pflegekind lebt.
Diese Information erhalten Sie von Ihrem Energieausweis-Berechner
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Haltestelle mit mindestens einstündiger Frequenztaktung zwischen 6:00 und 9:00 Uhr.
Mindestens eine oder mehrere der genannten Einrichtungen erforderlich!
Überschreitung = Geschossflächenzahl - Grenzwert*
* Grenzwert für Salzburg Stadt = 0,7
* Grenzwert für sonstige Gemeinden = 0,6
Diese vereinfachte Berechnung ersetzt nicht die Prüfung durch die zuständige Abteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen.
Weitere Information erhalten Sie auf:
Wohnberatung des Landes Salzburg
Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Broschüre Eigentum.
Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Broschüre Miete.
Nähere Informationen zur Wohnbauförderung
SchließenEin Kind im Sinn des § 2 Abs 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes, für das der Förderungswerber oder die Förderungswerberin oder eine im Haushalt lebende sonstige Person Familienbeihilfe bezieht und das im gemeinsamen Haushalt lebt.
Beim Zugang zur Förderung zählt auch ein ungeborenes Kind, wenn