Mit dem Förderrechner der Salzburger Wohnbauförderung können Sie Ihre voraussichtliche Förderhöhe berechnen.
In der Errichtungsförderung und Kaufförderung müssen Sie als begünstigte Person
anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass im Förderrechner nicht alle, für eine konkrete Förderung, relevanten Fragen bzw. Voraussetzungen geprüft werden.
Errichtungsförderung
Kaufförderung (Übergaben bis 31.12.2024)
Sanierungsförderung
Wohnbeihilfe
Bei Fragen zur
Salzburger Wohnbauförderung
wenden Sie sich bitte direkt an die
Wohnberatung des Landes Salzburg.
Stand: 02.04.2024
Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes bei der Förderung:
Ein Kind im Sinn des § 2 Abs 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes, für das der Förderungswerber oder die Förderungswerberin oder eine im Haushalt lebende sonstige Person Familienbeihilfe bezieht und das im gemeinsamen Haushalt lebt.
Beim Zugang zur Förderung zählt auch ein ungeborenes Kind, wenn
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über die Schwangerschaft zu diesem Kind eine ärztliche Bestätigung vorliegt,
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die Schwangerschaft seit mehr als drei Monaten besteht und
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die werdende Mutter selbst Förderungswerberin ist oder dem Haushalt des Förderungswerbers oder der Förderungswerberin angehört.
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